Was gehört dazu?
Reisemedizin mit Gelbfieberimpfstelle
Reiseberatung und Impfungen
Sie wandern gerne in den Münchner Bergen oder planen eine Fernreise? Wir beraten Sie gerne zu notwendigen Vorsorgemaßnahmen und Impfungen oder empfehlen Ihnen andere Vorsichtsmaßnahmen.
Bitte vereinbaren Sie bei einer geplanten Reise einen ersten Beratungstermin im Vorfeld. Hierbei erhalten Sie zudem erste Unterlagen. Optimalerweise sollten Sie hierfür spätestens 6-8 Wochen vor der geplanten Reise zu uns kommen.
- Cholera
- Dengue (ACHTUNG: >3 Monate vor Reise!)
- FSME
- Gelbfieber (offizielle Impfstelle des Bayr. Staatsministeriums)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Malaria
- Meningokokken (Meningitis)
- Tollwut (Rabies)
- Typhus
Reiseimpfberatungen sind nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen erstatten Ihnen jedoch ganz oder teilweise Ihre Auslagen. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach (https://gutberatenreisen.de/kostenerstattung). Notwendige Unterlagen erhalten Sie gerne von uns.
Wir informieren Sie gerne hiermit transparent über die anfallenden Kosten:
- Impfberatung ca. 30 EUR
- zzgl. 1. Impfung/Tag 20 EUR, jede weitere Impfung an diesem Tag +7EUR
- zzgl. Impfstoffkosten in der Apotheke
Diabetologie
Beispieltext: Bei Diabetes mellitus handelt es sich um eine Stoffwechselerkrankung. Es wird zwischen 2 Arten unterschieden: Typ 1 & 2. Darüber hinaus existieren weitere Formen wie z.B. Schwangerschaftsdiabetes. Je nach Art ist der Körper entweder nicht in der Lage, Insulin zu bilden oder es zu nutzen. Da die Verwertung von Nahrung ohne genug Insulin nicht möglich ist, ist es wichtig, Diabetes so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Diabetes Typ 1 ist eine Autoimmunerkrankung die meist im Kindes- oder Jugendalter auftritt. Bei diesem Typ kann der Körper kann kein Insulin mehr produzieren. So kann der Zucker nicht mehr aus dem Blut in die Körperzellen aufgenommen werden, woraufhin der Blutzuckerspiegel stark ansteigt und es zu einer lebensgefährlichen Überzuckerung kommen kann.
Symptome:
- Ausgeprägtes Durstgefühl
- Häufiges Wasserlassen
- Ungewollter Gewichtsverlust
- Muskelschwäche
- Erschöpfung & Müdigkeit
Wenn die Symptome nicht erkannt werden, kann es zur diabetischen Ketoazidose kommen. Dabei handelt es sich um einen akuten Notfall, der sofort im Krankenhaus behandelt werden muss. Symptome sind z.B. starke Übelkeit, Erbrechen, ein süßlich riechender Atem oder Urin, Sehstörungen und Müdigkeit.
Behandlung:
Da die Krankheit bisher nicht heilbar ist, müssen Betroffene lebenslang auf ihre Blutzuckerwerte achten und sich Insulin spritzen.
Diabetes Typ 2 entwickelt sich meist erst ab dem 40. Lebensjahr, betrifft aber zunehmend auch Jugendliche und Kinder. Es ist bekannt als "Zuckerkrankheit" und "Altersdiabetes".
Dieser Typ entwickelt oft über einen langen Zeitraum und damit deutlich schleichender als Typ 1. Die Körperzellen sprechen immer weniger auf das Hormon Insulin an und eine Insulinresistenz entwickelt sich. Deshalb produziert die Bauchspeicheldrüse mehr Insulin, was aber langfristig nicht ausreicht, um den Blutzucker zu regulieren. Der Blutzuckerspiegel steigt an und es kommt zum Typ 2 Diabetes.
Risikofaktoren:
- Übergewicht (oft durch eine ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel)
- Erbliche Veranlagung
- Metabolisches Syndrom
Symptome sind z.B.:
- Starker Durst
- Vermehrtes Wasserlassen
- Müdigkeit
- Vergesslichkeit
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Sehstörungen
- Höhere Anfälligkeit für Infekte
Behandlung:
Wird ein Typ 2 Diabetes frühzeitig erkannt, kann eine Ernährungsumstellung und mehr Sport bereits die Blutzuckerwerte verbessern. Reicht diese Basistherapie nicht aus, können Medikamente oder Insulinspritzen herangezogen werden.
Hierbei handelt es sich um eine Stoffwechselstörung, die erstmals in der Schwangerschaft auftritt.
Auch hier reagieren die Körperzellen wie bei Typ 2 nicht ausreichend auf Hormon Insulin, woraufhin eine Insulinresistenz entsteht. Gleichzeitig ist die Bauchspeicheldrüse nicht in der Lage, genügend Insulin zu produzieren, um die Resistenz auszugleichen. In der Folge steigt der Blutzuckerspiegel an. Überschreiten die Blutzuckerwerte einen bestimmten Grenzwert dauerhaft, spricht man von Schwangerschaftsdiabetes.
Meist verschwindet die Störung nach der Schwangerschaft wieder. Dennoch ist es sehr wichtig, dass der Diabetes rechtzeitig entdeckt wird, um langfristige Folgen für Mutter und Kind zu vermeiden.
Die typischen Symptome wie stärkerer Durst und Müdigkeit sind unspezifisch und werden oft als Begleiterscheinungen der Schwangerschaft interpretiert. Deshalb kann ein Zuckertest während der Schwangerschaft sinnvoll sein, um Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen.
Behandlung:
Oft sind nur eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung nötig, damit sich die Blutzuckerwerte normalisieren. Alternativ kann auch eine Insulinbehandlung erfolgen.
Da Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes ein höheres Risiko haben, nach der Schwangerschaft an Typ 2 Diabetes zu erkranken, ist eine sorgfältige Nachsorge sehr wichtig.
Sekundäre Diabetesformen
Neben den bereits genannten häufigsten Formen gibt es auch Mischformen und seltenere Formen, die als "sekundäre Diabetesformen" bezeichnet werden.
Ursachen können z.B. Infektionen, genetische Defekte, Störungen im Hormonhaushalt oder die Einnahme bestimmter Medikamente sein.
Adiposiologie
Beispieltext: Die Adiposiologie beschäftigt sich mit den Ursachen, der Diagnose und der Behandlung der Erkrankung Adipositas. Diese äußert sich durch krankhaftes Übergewicht (eine übermäßige Ansammlung von Körperfett) und wird meist mithilfe des BMI festgestellt. Wenn Sie denken, Sie könnten von Adipositas betroffen sein, vereinbaren Sie gerne einen Termin. Eine frühzeitige Behandlung kann dabei helfen, das Risiko von Folgeerkrankungen zu senken.
Adipositas kann verschiedene Ursachen haben.
Dazu zählen z.B. genetische Einflüsse, Bewegungsmangel, Fehlernährung, Schlafmangel, Stress und psychische Erkrankungen wie Depressionen. Auch ein niedriger Sozialstatus, Essstörungen, bestimmte Medikamente und andere Faktoren wie z.B. eine Schwangerschaft können die Krankheit begünstigen.
Unsere Therapieoptionen:
Ernährungstherapie
Bei der Ernährungstherapie stehen die Ernährungsumstellung und die Reduzierung der Kalorienzufuhr im Vordergrund. Ziel ist eine langfristige Umstellung der Essgewohnheiten. Eine Ernährungsberatung und regelmäßige Anpassungen helfen dabei, den Erfolg der Behandlung zu steigern und die Fortschritte zu beobachten.
Bewegungstherapie
Bei der Bewegungstherapie wird zunächst ein individueller Trainingsplan erstellt. Dieser besteht meist aus einer Mischung aus Krafttraining, Ausdauertraining und Dehnübungen.
Verhaltenstherapie
Bei der Verhaltenstherapie liegt der Fokus auf der Identifikation & Veränderung von ungünstigen Verhaltensmustern und Essgewohnheiten. Es werden verschiedene Techniken zur Selbstbeobachtung und Stressbewältigung eingesetzt. Diese Therapie dient in erster Linie dazu, eine langfristige Veränderung von Essverhalten und Lebensstil zu erreichen und beizubehalten.
Medikamente
Die medikamentöse Therapie wird in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren. Die Medikamente helfen, indem sie den Appetit reduzieren oder den Stoffwechsel beeinflussen. Welche Präparate sinnvoll sind, hängt vom individuellen BMI, Gesundheitszustand und eventuellen Begleiterkrankungen ab. Bei dieser Therapie ist eine regelmäßige Kontrolle der Wirkung und der Nebenwirkungen erforderlich.
Bariatrische Operation
Die Operation ist eine Möglichkeit bei schwerer Adipositas, wenn andere Therapien keinen (ausreichenden) Erfolg zeigen. Das Ziel ist, die Nahrungs- und Nährstoffaufnahme zu verrringern und damit auch das Gewicht. Eine Operation kann auch Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck positiv beeinflussen, ist aber auch mit Risiken verbunden. Deshalb ist eine sorgfältige Voruntersuchung und eine umfassende Nachsorge notwendig, um Risiken und Komplikationen rechtzeitig zu erkennen.
Burnout-Diagnostik
Schnelle und sichere Burnout-Diagnostik, Ihres aktuellen Energielevels und Ihrer Leistungsreserve.
Gesunde Menschen verfügen über ein sich variabel an die aktuellen Bedingungen anpassendes vegetatives Nervensystem. Das bedeutet, dass sich unser Körper mit seinen Hormonen und damit seinem Stresslevel ständig durch innere und äußere Einflüsse verändert. Es gibt ruhige Momente oder Aufregung, Entspannung oder Anspannung, Bewegung oder Ruhe/Schlaf, Freude oder Ärger und vieles Andere.
Diese unterschiedlichen Situationen resultieren bei einem gesunden Menschen in einer ständig variierenden Herzfrequenz. Sie passt sich damit den jeweiligen Erfordernissen an – Schlag für Schlag. Dies ist für unseren Körper lebenswichtig, vermehrter Blutfluss unter Belastung versorgt unsere Organe mit mehr Sauerstoff und entscheidet somit über unsere Leistungsfähigkeit.
Diese Regulierung erfolgt dabei ohne dass wir daran denken müssen, also „automatisch“ durch das sogenannte „Vegetative Nervensystem“. Auf Grund dieses Zusammenhangs aus Aktivität des vegetativen Nervensystems und der Herzfrequenzvariabilität ist durch deren Messung ein Rückschluss auf die Gesundheit des vegetativen Nervensystems und damit letztlich des Stresslevels möglich.
Negative Einflüsse sind vielfältig. Wichtig sind sicherlich die ständig wachsenden Anforderungen durch den Beruf, aber auch Familie und die Freizeit, also der „Stress“. Leidet ein Mensch dauerhaft unter einer nicht kompensierten Anspannung, wird die Herzfrequenzvariabilität sinken (siehe Beispiel 2 und 3). Die rechtzeitige Messung einer niedrigen Variabilität lässt somit eine körperliche und / oder psychische Erschöpfung frühzeitig erkennen, bevor es zu einem ausgeprägten Burnout oder gar einer Depression kommt.
Auch nervenschädigende Erkrankungen wie ein Diabetes Mellitus oder eine Herzmuskelschädigungen wie z.B. ein Herzinfarkt oder eine Herzmuskelentzündung wirken sich ungünstig auf die Herzfrequenzvariabilität aus.
Mit unserem modernen und hoch-sensiblen 24-Stunden-EKG (Schiller AR-4 plus) und spezieller Analysensoftware (Darwin 2 professional)ist eine individuelle Bestimmung jederzeit mit Termin möglich. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als sogenanntes „Fire of Life“ graphisch nachvollziehbar.
PrEP München – HIV PP
PrEP München – HIV Präexpositions Prophylaxe
Schutz vor sexuell Übertragbaren Erkrankungen ist uns wichtig. Die Zahl neuer HIV-Infektionen ist leider weiterhin erschreckend hoch. Auch wenn das Leben mit HIV heute Dank moderner aber auch lebenslanger medikamentöser Therapie ohne große Einschränkungen möglich ist, so gilt es trotzdem möglichst jede weitere Infektion aus medizinischen wie volkswirtschaftlichen Gründen zu verhindern.
Aktuell werden 3 Wege, am Besten als Kombination, als „Safer-Sex 3.0“ angesehen (externer Link: https://www.iwwit.de/safer-sex): das Kondom (reduziert zusätzlich das Übertragungsrisiko anderer ansteckender Krankheiten), die PrEP (Präexpositions Prophylaxe) sowie der „Schutz durch Therapie“ (= erfolgreiche antivirale HIV-Therapie von HIV-positiven unter die Ansteckungsgrenze).
Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie gerne ein Gesprächstermin
(ACHTUNG: Nur bei Dr. Philipp Gross / Dr. Barbara Eder / Dr. Stefan Mayer möglich)!
Seit 01.09.2019 ist die PrEP als Kassenleistung für alle gesetzlich Versicherten über 16 Jahren und „risikohaftem Sexualverhalten“ anerkannt. Sollten Sie sich für diese Form der HIV-Prophylaxe interessieren unterstützen wir Sie hierbei.
Erstgespräch:
- Grundlagen-Gespräch, Aufklärung, Indikationsstellung, Besprechung der Abläufe (ACHTUNG: Nur bei Dr. Philipp Gross, Dr. Barbara Eder oder Dr. Stefan Mayer)
- 1. HIV-Test + STD-Screening und (falls nicht in den Wochen vor Erstgespräch bereits eingehalten) 5-6 Wochen Safer-Sex (unter PrEP-Therapie muss eine HIV-Infektion sicher ausgeschlossen sein)
ggf. nach 5-6 Wochen Safer-Sex-Periode:
- 2. HIV-Test
- 1. Verordung der PrEP
ab dann alle 3 Monate:
- Blutuntersuchung auf HIV + STD-Screening
- Verordnung PrEP für 3 Monate
Tauchtauglichkeit
Tauchtauglichkeitsuntersuchung in München
Gerne untersuchen wir Sie vor Ihrem nächsten Tauchgang nach aktuellem Standard auf Ihre Tauchtauglichkeit. Wir erheben hierbei Ihre Krankheitsvorgeschichte und Ihren aktuellen Gesundheitsstatus sowie Ihre mögliche Leistungsreserve. Sollten die Untersuchungen ohne relevante Einschränkungen erfolgreich bestanden werden, bescheinigen wir Ihnen gerne Ihre Tauchtauglichkeit gemäß GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin).
- Ausführliche Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (das Formular der GTÜM bitte vorausgefüllt zum Termin mitbringen:
Download: Untersuchungsbogen-GTÜM) - Allgemeine körperliche Untersuchung
- Ruhe-EKG
- Lungenfunktionsprüfung
- Ohrmikroskopische Untersuchung und Druckausgleichsprüfung
- Belastungs-EKG (Fahrradergometrie) ab 40. LJ
Bis zum 40. Lebensjahr: 3 Jahre
Ab dem 41. Lebensjahr: 1 Jahr
Die Kosten der Tauchtauglichkeitsuntersuchung können unserer aushängenden aktuellen Preis-Leistungsliste jederzeit entnommen werden, die Rechnungsstellung erfolgt gemäß GOÄ.
Da es sich um eine umfangreiche Untersuchung handelt, bitten wir Sie um eine vorherige Terminreservierung (089- 2012122).
IFSB - Infektionsschutzbelehrung
Gene führen wir bei Ihnen die Erstbelehrung nach §43 IfSG (Gesundheitszeugnis) oder die notwendige 2-jährliche Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz in unserer Praxis durch: Dr. med. David Kuhn ist als Betriebsmediziner hierfür vom Gesundheitsamt München ermächtigt die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) in München durchzuführen.
Alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen wie
- Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
- Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
- Eiprodukte,
- Säuglings- oder Kleinkindernahrung,
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
- Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
- Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr
- sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimingen zum Rohverzehr,
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt bzw. deren legitimierten Vertreter.
- Die Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und muss in mündlicher und schriftlicher Form erfolgen.
- Vorzulegen ist der Personalausweis. Bringen Sie zudem Ihre Versichertenkarte und Ihren Impfpass für eine Beratung zu Präventionsimpfungen mit.
- Für die Durchführung der Erst- sowie Folgebelehrung inkl. Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr (Präferenz in bar) von 28,00 € erhoben (Sie erhalten sofort am Ende des Termins die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG sowie eine Quittung).
- Bei einem Termin in unserer Praxis erhalten Sie:
- als Aufklärung eine ausführliche schriftliche Informationen auf Grundlage des Merkblatts „Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie“ vom Bundesinstitut für Risikobewertung“
- das Aufklärungsblatts des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutzgesetz.
- eine mündliche Beratung und Aufklärung durch Dr. med. David Kuhn (Facharzt für Innere Medizin, Betriebsmediziner) statt.
- Gerne können Sie die Dokumente bereits im Vorfeld herunterladen um sich auf den Termin vorzubereiten:
- Hygieneregeln (BSI): IFSB-Hygieneregeln_BfR
- Aufklärungsblatt (RKI): IFSB-Merkblatt_RKI
- Bei allen Jugendlichen unter 18 Jahren muss für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine erziehungsberechtigte Person die Erklärung unterschreiben.
- Jugendliche unter 16 Jahren sollten für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) in Begleitung der/des Erziehungsberechtigten kommen.
- Bei Minderjährigen, die eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG benötigen, und nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten erscheinen, ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung (IFSB-Einverständniserklärung) mitzubringen.
Die Belehrung wird nach vorheriger telefonischer oder online Terminvereinbarung von Herrn Dr. med. David Kuhn durchgeführt. Buchen Sie Ihren Termin gerne hierfür gleich online.
NEU ab 2025!
Wir haben eine eigene, offiziell vom Gesundheitsamt bestätigte und zertifizierte Online-Schulung entwickelt. Erhalten Sie über folgenden externen Link:
- in 15 Minuten Ihre notwenigen Unterlagen
- die Belehrung in Ihrer bevorzugten Sprachen (aktuell 6 Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Türkisch, Rumänisch, Ukrainisch, Polnisch)
- Ihr Zertifikat direkt per Mail und als Download
- bequeme Bezahlungsmöglichkeiten sofort per Kreditkarte, ApplePay, GooglePay oder Paypal
>>„Erstbelehrung nach §43 IfSG (Gesundheitszeugnis)“ – TestHelp24.de<<
Infusionstherapie
Infusionstherapie zum Ausgleich von individuellen Mangelzuständen oder zur bewussten Stärkung Ihres Immunsystems (Abrechnung nach GOÄ/Selbstzahlerleistung)
Gerne bieten wir Ihnen an nachgewiesene Mangelzustände durch Tabletten oder Infusionstherapien auszugleichen. Bewährt haben sich insbesondere Vitamin-Infusionen aus zB.
- Zink und Vitamin C (Booster für das Immunsystem)
- Alpha-Liponsäure (Wirkung als Radikalfänger, beschleunigt Ausscheidung von Giftstoffen z.B. Blei, Quecksilber, Kupfer, Eisen und Platin)
- Vitamin B12 (Steigerung der Immunabwehr, Harmonisierung des vegetativen Nervensystems)
Akupunktur
Akupunktur ist eine wichtige Säule der Traditionell Chinesischen Medizin (TCM). Sie kann alleine oder in Kombination mit weiteren Verfahren, wie z.B. der Moxabustion (Erwärmung von Körperpunkten), Massagetechniken, Schröpfanwendungen und Ernährungsempfehlungen angewendet werden.
Ziel der Akupunktur ist die Heilung von Krankheiten oder das Lindern von chronischen Erkrankungen. Die Einsatzmöglichkeiten sind entsprechend breit. Akupunktur ist keine Zauberei oder Hexenwerk, sondern bedient sich physiologischer Reaktionen des Körpers auf äußere Reize. Die Wirksamkeit für einige Indikationen ist mittlerweile gut in Studien belegt und wird weiter intensiv geforscht. Eine gute Studienlage gibt es für Rückenschmerzen, Kopfschmerzen/Migräne, Schulter-Armschmerzen, Ellenbogenschmerzen (Tennis-/Golfer-Ellenbogen), Schlafstörungen und Heuschnupfen. Weitere Studien werden kommen, u.a. zum myofaszialen Schmerz (Muskel- und Bindegewebe-Schmerz). Im besten Fall kann eine Behandlung eine Heilung von Störungszuständen im Körper erreichen. Besteht bei zerstörten Strukturen keine berechtigte Hoffnung auf eine Heilung, kann eine begleitende und ergänzende Akupunktur zur positiven Beeinflussung des Krankheitsverlaufes und zur Symptomlinderung bei vielen Erkrankungen empfohlen werden.
Herr Dr. med. Philipp Gross besitzt das A-Diplom der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGFA).
An erster Stelle steht bei uns immer die schulmedizinisch basierte Therapie. Als Ergänzung können individuelle Therapiekonzepte je nach Krankheit angeboten werden. Diese können aus Akupunktur, Quaddelung, Moxabustion, Schröpfen und (Schröpf-)massagen bestehen.
Die Akupunktur teilt sich in folgende Teilbereiche. Sie werden alleine oder in Kombination mit der Körperakupunktur eingesetzt:
- traditionelle Körperakupunktur (Nadeln werden 20-40 Minuten belassen)
- Triggerpunktakupunktur (aktives lösen muskulärer Verspannungen)
- Ohrakupunktur
Kinesiologisches Taping
Taping als Prophylaxe oder Therapie
Bei Beschwerden am Bewegungsapparat (z.B. Knieschmerzen, Nackenschmerzen, Sprunggelenksbeschwerden o.ä.) kann Ihnen Herr Dr. med. Philipp Gross neben einer Akupunkturbehandlung auch ein Kinesiologisches Taping anbieten (Selbstzahler). Dies ist sowohl prophylaktisch (bei z.B. geplanter größerer Belastung im Urlaub) als auch therapeutisch nach einer akuten Verletzung oder einer vorübergehenden Verschlechterung möglich.
Vereinbaren Sie hierfür gerne einen Termin.
SBF
Ärztliches Zeugnis für Bewerberinnen und Bewerber um den Sportbootführerschein in München
Wenn Sie das „Ärztliche Zeugnis“ für Ihren Sportbootführerschein (Motor Binnen, SBF-See, SKS, etc.) benötigen, führen wir gerne bei Ihnen die dafür notwendige ärztliche Untersuchung durch (Sehtest, Hörtest, Farbsehtest und allgemeine ärztliche Untersuchung).
(Diese Untersuchung ist eine Selbstzahlerleistung nach GOÄ)
INFORMATIONEN
✔ Unsere Praxen sind gut mit dem ÖPNV
erreichbar
✔ Bus/ U-Bahn/ Tram
TERMIN
Nutzen Sie unsere Online-Rezeption für eine schnelle, unkomplizierte Terminvereinbarung online.
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